10.08.2026

Perfekt vorbereitet in die nächste Kontrolle!

 
 
 

„Der Kontrollor / die Kontrollorin möchte firmeneigene Dokumente wie Lieferscheine, Lagepläne, Flowcharts, … dem Kontrollakt beifügen. Muss ich diese aushändigen?

JA BITTE!!

  • Alle durchgeführten Kontrollen, welche durch beauftragte Kontrollstellen als „amtliche Kontrolle“ durchgeführt werden sind grundlegend in der VO (EU) 2017/625 beschrieben (z.B. Bio-Kontrolle, Kontrolle der geschützten Herkunftsangaben, …). Darüber hinaus gelten die Vorgaben der zugrundeliegenden Verordnung oder des zugrundeliegenden Standards
  • Die VO (EU) 2017/625 beschreibt genau, wie eine amtliche Kontrolle stattzufinden hat, welchen Umfang die Kontrolle hat und die Rechte und Pflichten der Unternehmer (z.B. Artikel 15)
  • Die Kontrollstelle ist zur vertraulichen Behandlung von Dokumenten und Informationen verpflichtet. Die Vorgaben dazu liefert die ISO 17065, welche Grundlage für die Akkreditierung der Kontrollstelle ist

VO (EU) 2017/625

Bei diesem Newsletter handelt sich um eine allgemeine Information an die Kunden der Austria Bio Garantie GmbH und agroVet GmbH, welche nicht zwingend für alle Standards und Beauftragungen relevant ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Team Verarbeitung:

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