Fachinformation Bereich Landwirtschaft | | Einige Zeilen zum Dürrejahr 2026 | | | Liebe Biolandwirtinnen und Biolandwirte,
Das Erntejahr 2026 verdient in Anbetracht der vielerorts vorherrschenden, teilweise katastrophal anmutenden Trockenheit, diese Bezeichnung kaum. Wir sind uns der Notlage der Betriebe vollauf bewusst!
Viele Betriebe sind bereits daran, die Heuernte 2026 dafür einzusetzen, ihre Raufutterverzehrer auf dem Betrieb halten zu können. Gleichzeitig erreichen uns Meldungen von Alpwirtschaften, welche Ende Juli den Betrieb als Folge von Futter- und/oder Wassermangel einstellen müssen. Massnahmen, welche die unter der Trockenheit und dem damit verbundenen Futtermangel leidenden Betriebe, doppelwirkend auf eine harte und äusserst belastende Probe stellen. | | | Ausnahmebewilligungen für den Zukauf von nicht Knospe Raufutter | | | Es besteht die Möglichkeit, bei uns als Kontroll- und Zertifizierungsstelle ein Gesuch für den Zukauf von nicht knospenkonformem Raufutter einzureichen. Dieses Dokument kann auf unserer Homepage heruntergeladen werden. | | | Die Bedingungen für die Bewilligung dieser Gesuche sind grundsätzlich in einem Kriterienkatalog aufgeführt. | | | Koordination mit dem Labelgeber | | | Wir stehen wöchentlich im Austausch mit Bio Suisse, welche die Kriterien für die Bewilligungsmöglichkeiten vorgibt. Der Labelgeber lehnt sich dabei an das Angebot auf Biomondo und Marktanalysen mit den Raufuttermittelhändlern.
Unter der Voraussetzung, dass das knapp vorhandene Knospe Inland Raufutter auf Biomondo Käufer*innen findet, können im Moment Raufutterzukäufe in BioV oder EU Bio Qualität bewilligt werden. Mit dieser Absolution wird die Möglichkeit eröffnet, Ertragsausfälle bis zu 30% des Jahresgesamtbedarfs zu ergänzen. Einem reinen Grünlandbetrieb kann kein Zukauf von nicht knospenkonformem Silomais oder anderen Futtermitteln bewilligt werden, welche der Betrieb selbst unter günstigeren Bedingungen nicht produziert. | | | Auf unserem Antragsformular wird ein Nichtverfügbarkeitsnachweis von Knospe Futter (Biomondo) sowie eine Trockenheitsbestätigung der zuständigen Stelle gefordert. Diese Dokumente müssen dem Gesuch superprovisorisch nicht mehr beigelegt werden.
Aus dem Hintergrund von wöchentlich stattfindenden Absprachen mit Bio Suisse ist es gut vorstellbar, dass die Kriterien für eine Bewilligung Ihrer Gesuche zeitnah ändern. In jedem Fall ist es statthaft, an unserer Hotline die aktuelle Wasserstandsmeldung einzuholen.
| | | Hotline bio.inspecta AG – Landwirtschaft: 062 865 63 33 | | | Wir wünschen nun allen Betrieben segenspendende Niederschläge und hoffen, dass sich die Notlage Anfang November nicht gleich drastisch präsentiert, wie dies in diesen Tagen befürchtet werden muss. | | | Freundliche Grüsse,
Ihr Team Landwirtschaft der bio.inspecta AG | |
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