Fachinformation Bereich Verarbeitung und Handel

Neue EU-Regeln gegen Greenwashing – Auch für die Schweiz relevant

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Mit der neuen Richtlinie «Empowering Consumers for the Green Transition» (EmpCo – EU 2024/825) verschärft die Europäische Union die Anforderungen an Umwelt-, Nachhaltigkeits-, Klima- und Sozialaussagen sowie an die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln in der Kommunikation gegenüber Endverbrauchern in der EU.
Ziel ist es, Greenwashing zu verhindern und transparente, nachvollziehbare Informationen für fundierte Kaufentscheidungen sicherzustellen.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass Aussagen wie «nachhaltig», «umweltfreundlich» oder «klimaneutral» künftig eindeutig belegt und nachvollziehbar sein müssen. Zudem dürfen private Standards und Nachhaltigkeitssiegel nur verwendet werden, wenn sie auf einem transparenten Zertifizierungssystem beruhen, das von unabhängigen Experten fachlich fundiert und durch eine unabhängige Drittpartei überprüft wurde.

Die neuen Vorgaben gelten ab dem 27. September 2026 und betreffen alle Unternehmen, die im EU-Raum gegenüber Endverbrauchern werben. Eine frühzeitige Überprüfung bestehender Claims und Siegel auf Verpackungen, Webseiten und Marketingmaterial ist daher auch für Schweizer Unternehmen empfehlenswert.

Warum ist diese Richtlinie für Schweizer Unternehmen relevant?

Die Anforderungen an Umwelt- und Klimaaussagen werden sowohl in der Europäischen Union als auch in der Schweiz zunehmend verschärft.
In der Schweiz gilt seit dem 1. Januar 2025 mit Art. 3 Abs. 1 lit. x UWG eine spezifische Bestimmung gegen Greenwashing. Unternehmen müssen Aussagen zur Klimabelastung auf objektive und überprüfbare Grundlagen stützen und diese entsprechend belegen können.

Die EmpCo-Richtlinie geht jedoch noch einen Schritt weiter. Ihre Vorgaben gelten unabhängig von Unternehmensgrösse oder Umsatz für alle Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Europäischen Union vermarkten. Damit sind auch Schweizer Unternehmen betroffen, selbst wenn sie über keinen Standort in der EU verfügen.

Besondere Aufmerksamkeit verdient zudem das Fehlen einer Übergangsfrist: Bereits verwendete Werbeaussagen und Nachhaltigkeitssiegel müssen die neuen Anforderungen erfüllen. Dies kann auch Verpackungen und Kennzeichnungen betreffen, die sich bereits im Handel befinden.

Wie unterstützt Sie bio.inspecta?

Ein zentraler Bestandteil der neuen Regelungen ist die unabhängige externe Verifizierung (Third-Party Verification) von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen und privaten Standards und Siegeln.

Als unabhängige Stelle prüfen wir Ihre Kommunikation auf Grundlage der geltenden Anforderungen und bewerten die Nachweise für die verwendeten Aussagen. So schaffen Sie Transparenz und Vertrauen bei Kundinnen, Kunden und Handelspartnern und reduzieren gleichzeitig das Risiko von Beanstandungen.

Möchten Sie mehr erfahren?

Gerne zeigen wir Ihnen, wie Sie die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie effizient umsetzen und von einer unabhängigen Third-Party Verification profitieren können.

Unsere Experten begleiten Sie kompetent durch den gesamten Verifizierungsprozess von der Analyse bestehender Claims bis zur unabhängigen Bestätigung Ihrer Nachhaltigkeitsaussagen.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch.

bio.inspecta AG

Rrahmon Hoxha
Bereichsleiter Verarbeitung und Handel

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