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Mit der neuen Richtlinie «Empowering Consumers for the Green Transition» (EmpCo – EU 2024/825) verschärft die Europäische Union die Anforderungen an Umwelt-, Nachhaltigkeits-, Klima- und Sozialaussagen sowie an die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln in der Kommunikation gegenüber Endverbrauchern in der EU. Ziel ist es, Greenwashing zu verhindern und transparente, nachvollziehbare Informationen für fundierte Kaufentscheidungen sicherzustellen.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass Aussagen wie «nachhaltig», «umweltfreundlich» oder «klimaneutral» künftig eindeutig belegt und nachvollziehbar sein müssen. Zudem dürfen private Standards und Nachhaltigkeitssiegel nur verwendet werden, wenn sie auf einem transparenten Zertifizierungssystem beruhen, das von unabhängigen Experten fachlich fundiert und durch eine unabhängige Drittpartei überprüft wurde.
Die neuen Vorgaben gelten ab dem 27. September 2026 und betreffen alle Unternehmen, die im EU-Raum gegenüber Endverbrauchern werben. Eine frühzeitige Überprüfung bestehender Claims und Siegel auf Verpackungen, Webseiten und Marketingmaterial ist daher auch für Schweizer Unternehmen empfehlenswert. |