Fachinformation Bereich Landwirtschaft

Aktuelles und Wissenswertes rund ums Dürrejahr 2026

Liebe Biolandwirtinnen und Biolandwirte,

Das Hitze- und Dürrejahr 2026 zieht weiterhin und unaufhörlich seine verheerenden Kreise. In günstigeren Lagen zeigt sich die Landschaft zwar noch knapp von ihrer grünen Seite. Doch auch dort ist das Pflanzenwachstum auf beweideten und gemähten Flächen weitgehend zum Stillstand gekommen. In stärker betroffenen Gebieten sieht sich die Bevölkerung seit Wochen mit der Ausgangslage konfrontiert, braunrote, vertrocknende landwirtschaftliche Nutzflächen und oktoberfarbige Wälder zu betrachten. Die Landwirtschaftsbetriebe, welche auf Futter für ihre Raufutterverzehrer angewiesen sind, werden durch die ausbleibenden Niederschläge und die knochentrockenen Böden in teilweise verzweiflungsähnliche Zustände getrieben. Für sämtliche Messstationen, welche auf der nationalen Trockenheitsplattform geführt werden, gilt die höchste der 4 Gefahrenstufen. Die Ausgangslage und Wetterprognosen lassen jegliche Form von Zweckoptimismus zur Makulatur verkommen und spotten jeglicher Beschreibung. Wir sind als Kontroll- und Zertifizierungsstelle, welche von praktizierenden Tierhalter*innen geführt wird, tief betroffen von der Not unserer Kundinnen und Kunden. Leider löst unsere Solidarität kein Pflanzenwachstum auf Ihren Nutzflächen aus.

Neue Regelung rund um die Bewilligungen für Futterzukauf

Die Markenkommission Anbau von Bio Suisse hat an der gemeinsamen Krisensitzung neue Regelungen für Bio Suisse Betriebe bekannt gegeben.
Ab sofort können Bio Suisse Betriebe auf Antrag bis zu 50 % ihres jährlichen Futterbedarfs mit zugekauftem Futter abdecken, das nicht dem Knospe-Standard entspricht. Dabei gelten folgende Vorgaben:

  • Bis zu 20 % des Jahresbedarfs dürfen mit nicht biologischem Raufutter gedeckt werden.
  • Weitere 30 % müssen aus biologischer Produktion stammen.
  • Der Zukauf von nicht biologischen Ackerkulturen zu Fütterungszwecken wird weiterhin nicht bewilligt.

Die Ausnahmeregelungen gelten für Ernteprodukte aus Kunst- und Naturwiesen. Reine Grünlandbetriebe dürfen zudem ausnahmsweise Luzerne zukaufen.
Für ein Gesuch muss vorläufig weder eine Trockenheitsbestätigung einer zuständigen Stelle noch ein Nachweis über die Nichtverfügbarkeit von Knospe-Futter eingereicht werden.
Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2026.

Demeter Betriebe

Demeter Betrieben darf ebenfalls 50% des Jahresbedarfs an betriebsfremden Futtermitteln bewilligt werden. Davon darf max. 10% in Form von nicht biologischem Futter ergänzt werden.

Das vorhandene Biofutter hat Vorrang

Es muss an dieser Stelle ausdrücklich erwähnt werden, dass durchaus noch Futtermittel in Inland Knospenqualität sowie EU-Bio-Raufutterbestände angeboten werden. Diese Posten sollten aus vielerlei Hinsicht in oberster Priorität berücksichtigt werden.

Anerkennung von kantonalen Bestimmungen

Zahlreiche kantonale Landwirtschaftsämter haben als Folge der äusserst prekären Lage Sonderbestimmungen zu zahlreichen Direktzahlungsprogrammen und deren Erfüllung erlassen. Sie drehen sich vornehmlich rund um die Tierwohlprogramme, die GMF, die Nutzung der Biodiversitätsförderflächen und die Auswirkungen auf die Nährstoffbilanz und damit der Erfüllung des ÖLN. Diese Entbindungen oder Erleichterungen werden von Bio Suisse ohne Auflagen akzeptiert.

Auf dem neuesten Stand

Als Mitglied des inoffiziellen Krisenstabes sind wir im täglichen Austausch mit den Labelgebern und dem Bundesamt für Landwirtschaft. Dies bedeutet für Sie, unsere leidgeplagten Kundinnen und Kunden, dass Ihre Ansprechpartner an unserer Hotline stets auf dem neuesten Wissensstand rund um die Auswirkungen der Trockenheit und den damit verbundenen Beschlüssen zur Krisenbewältigung sind. Scheuen Sie sich nicht, die notwendigen Informationen über diese kostenlose Dienstleistung einzuholen.

Hotline bio.inspecta AG – Landwirtschaft: 062 865 63 33

Wir wünschen all unseren Biobäuerinnen und Biobauern die dringend benötigten, milde fallenden aber ergiebigen Niederschläge.

Freundliche Grüsse,

Ihr Team Landwirtschaft der bio.inspecta AG


Impressum:

bio.inspecta AG
q.inspecta GmbH
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CH-5070 Frick
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