24.09.2026

Perfekt vorbereitet in die nächste Kontrolle!

Im Artikel 28 der VO (EU) 2018/848 ist festgehalten, dass Unternehmer Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe zu ergreifen haben. Die formulierten Vorsorgemaßnahmen werden in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst. Darüber hinaus erfüllen sie alle relevanten Anforderungen, welche die Trennung der biologischen Erzeugnisse von anderen Erzeugnissen gewährleistet.

  • Vorsorgemaßnahmen können anhand der Richtlinie „Vorsorgemaßnahmen“ erstellt werden
  • Jedes andere Dokument aus dem bestehenden HACCP-System, welches die Anforderungen der VO (EU) 2018/848 Art. 28 erfüllt, kann verwendet werden

Richtlinie Vorsorgemaßnahmen

Was prüft der Kontrollor / die Kontrollorin im Zuge der Bio-Kontrolle?

  • Das Vorhandensein von schriftlich dokumentierten Vorsorgemaßnahmen
  • Ob für jede Stufe der biologischen Produktion Vorsorgemaßnahmen definiert wurden

Ob die dokumentierten Vorsorgemaßnahmen ausreichen, um eine Kontamination von biologischen Erzeugnissen mit nicht zugelassenen Erzeugnissen und Stoffen zu vermeiden, obliegt der Verantwortung des Unternehmens.

Bei diesem Newsletter handelt sich um eine allgemeine Information an die Kunden der Austria Bio Garantie GmbH und agroVet GmbH, welche nicht zwingend für alle Standards und Beauftragungen relevant ist.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Team Verarbeitung:

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